Willkommen beim anerkannten Prüfer gem. § 3 Abs. 3 Satz 1
(NHundG)
Uwe Behnken
Eine Hundeschule biete ich NICHT an!
Herzlichen Glückwunsch, Sie sind auf dem besten Weg
den Sachkundenachweis zu erwerben!
Wer sich seit dem 01. Juli 2013 erstmals einen Hund zugelegt hat,
muss laut Niedersächsischen Hundegesetz eine
zweiteilige Prüfung ablegen.
In der ersten der theoretischen Prüfung werden Kenntnisse über Haltung
des Hundes und auch gesetzliche Bestimmungen abgefragt.
Die praktische Prüfung ist im ersten Jahr der Hundehaltung abzulegen.
Unter anderem wird geprüft, wie Sie als Hundehalter/Führer mit dem Hund im öffentlichen Raum zu recht kommen.
>>> Nicht der Hund wird geprüft, sondern Sie als Hundehalter <<<