Willkommen beim Anerkannten Prüfer gem.§3Abs.3 Satz 1
NHundG
Uwe Behnken
Eine Hundeschule biete ich Nicht an
Herzlichen Glückwunsch,Sie sind auf dem beten weg den
Sachkundenachweis
zu erwerben!
Wer sich seit dem 01 Juli 2013 erstmals einen Hund zugelegt hat, muss laut
Niedersächsischen Hundegesetz eine
zweiteilige Prüfung ablegen.
In der ersten der Theoretischen Prüfung werden Kenntnisse über Haltung des
Hundes, und auch gesetzliche
Bestimmungen abgefragt.
Die praktische Prüfung ist im ersten Jahr der Hundehaltung abzulegen. Unter
anderem wird geprüft, wie Sie als
Hundehalter/Führer mit dem Hund im öffentlichen Raum zu recht kommen.
--Nicht der Hund wird geprüft, sondrn Sie als Hundehalter--