Meine Leistungen
Die Sachkundeprüfung umfasst
- einen theoretischen und
- einen praktischen Teil.
Der theoretische Teil kann
- am Computer oder
- auch in Papierform abgelegt werden.
Nach Terminabsprache kommen
- Sie zu mir oder
- ich besuche Sie in Ihrem Zuhause.
Der praktische Teil wird
- an verschiedenen Orten z.B. stark befahrende Straßen
- usw. geprüft.
Es wird der Hundeführer NICHT der Hund wird geprüft
§ 3 NHundG - Sachkunde
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Amtliche Abkürzung: NHundG
(1) 1Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen.
2Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.
3Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
4Wird der Hund von einer juristischen Person gehalten, so muss die für die Betreuung des Hundes verantwortliche Person die erforderliche Sachkunde besitzen.